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Re: Verlagsrecht



>>>>> Martin Rost writes:

> werden vermutlich die Regelungen aus dem
> "Standardvertrag", wie er bspw. zwischen den IG-Medien und
> den Verlegern im Boersenverein des Deutschen Buchhandels
> ausgehandelt wurde, unterstellt. Und darin ist von der
> "ausschliesslichen Verwertung seitens des Verlags" die
> Rede.

Trifft der Vertrag auch für Zeitungsverlage zu? Von Heise
(c't) habe ich "Hinweise für Autoren" bekommen, worin es
heißt, der Verlag erwerbe mit Zahlung des Honorars "das
ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich
unbeschränkte Recht," Urheberrechte umfassend zu nutzen.

Diese Seltsamkeit ist mir anderswo noch nicht begegnet.

                        Patrick

-- 
Strengen Sie Ihre Phantasie an. Überlegen Sie die heutige Existenz dieser
abgedankten Gottheiten. Überlegen Sie, was Sie selbst tun würden, wenn etwa ein
Thron-Verlust sie zwingen würde, sich in das Exil zu begeben. Keine Untertanen,
schmale Revenuen, ein pflichtenloses Dasein, von dem der Glanz blättert.