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Re: AW: Swpat-Einnahmen des EPA und DPMA



Wolfgang.Tauchert@dpma.de (Tauchert Wolfgang) wrote in 
<0126E4900E83D411A489005004A35283167ED6@MRAGVS23.DPMA.DE>:

>> Betreff:     Swpat-Einnahmen des EPA und DPMA
>> 
>> 
>> Hinzu kommt, dass das Patentamt nur noch relativ belanglose Kriterien wie
>> "Neuheit" und "erfinderische Taetigkeit" akzeptiert. Beide sind praktisch
>> immer dann gegeben, wenn jemand als erster ueber ein neues Problem
>> gestolpert ist.  An "mangelnder erfinderischer Taetigkeit" scheitert 
>> nur sehr selten ein Patent.  Die Patentrechtssprache ist genau so
>> doppelzuengig wie die Politbuero-Sprache.
>> 
>     [Tauchert Wolfgang]  "Nur" ca. ein Drittel aller Anmeldungen
>scheitert an Neuheit und erfinderischer Tätigkeit. Man sollte die Fakten
>schon realistisch darstellen, ansonsten leidet die eigene Glaubwürdigkeit
>(wie beim Politbüro). 

Wenn also ein Drittel aller Patente, geprüft und für "gut" befunden, in
einem Einspruchsverfahren scheitert, kann vorher nur sehr mangelhaft
auf "Neuheit" und "erfinderische Tätigkeit" (was auch immer ein Jurist
sich darunter vorzustellen vermag) geprüft worden sein. Es ging um den
Einspruch, falls dies übersehen wurde...

Ein Patent dient also in erster Linie zum Abkassieren. Beim Erfinder und
den eventuell Einsprechenden. Oder?


>> > Eine ganz andere Frage ist doch, wie ich von einem mich bedrohenden
>> > Patent erfahre. Vor der (Software-)Entwicklung nach Patenten zu suchen
>> > ist zwar sicher ein Weg, doch wird man bei einer entsprechenden
>> > Recherche nicht alle Tretminen finden. Die Quittung zum fertigen Produkt
>> > erhält man dann per Post, wenn die vergleichsweise günstige 
>> > Einspruchsfrist längst abgelaufen ist.
>     [Tauchert Wolfgang]  
>     Man kann auch warten, bis man auf Verletzung verklagt wird. Wenn die
>Patente von so minderer Qualität sind wie unterstellt wird, sollte eine
>Nichtigkeitsklage im Gegenzug große Erfolgsaussichten haben.Der Aufwand her
>ist in beiden Fällen vergleichbar. Beim Einspruchsverfahren zahlt jede
>Partei  ihre eigenen Kosten. Im Unterschied dazu zahlt bei der Nichtigkeit
>der Verlierer alles, auch die Kosten des Gegners. 

Da es bei Software-Patenten und deren Verletzung häufig um einen Kampf
zwischen "Unternehmen" stark divergierender Größe geht, muß ich leider
davon ausgehen, daß zumindest in den nicht Glasklaren, also zu 200%
durchsichtigen Fällen, der Stärkere Partner sein Recht per besserer
Finanzkraft bekommt. Schließlich gibt es auch bei Einspruch Berufung
und Hilfsanträge...

Grüße,
Stefan