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Re: [FYI] Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?



* http://www.heise.de/newsticker/data/ad-20.11.00-000/ :

>Regierungspräsidium Tübingen eingerichtet werden. Sie wird
>jugendgefährdende Inhalte in den Mediendiensten verfolgen und ahnden.
>Dabei drohen Bußgelder bis zu 500.000 Mark.

Dabei wird man sich sicher nur auf Dienste beziehen, die für Jugendliche
gedacht sind.

>Häufig machen sich die Provider nicht die Mühe, die über sie abrufbaren
>Inhalte im Detail durchzusehen, beklagte Repnik. Dass dies ob der riesigen
>Datenmengen gar nicht möglich ist, ließ der Minister ebenso bei Seite wie
>die Tatsache, dass die Provider laut Gesetz dazu nicht verpflichtet sind.

Er muß das auch nicht beachten, er ist schließlich Minister, wenn auch nicht
Teil des teuersten Kabarett Europas (Ministerialbeamte über den Bundestag/
-rat/-regierung)

>In der Regel genüge ein klärender Hinweis, um diese Seiten zu entfernen,
>erklärte Repnik; wenn allerdings in Zukunft eine Abmahnung nicht
>erfolgreich sei, folge eben der Bußgeldbescheid. (ad/c't)

Dafür fehlt die Rechtsgrundlage, aber er muß das auch nicht ...

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   the \year=2001 TeX calendar; IKS Garamond, 2000; ISBN 3-934601-10-3