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Re: HP zahlt Abgabe fuer CD-R Laufwerke




HP Pressetexte

                           24. November 2000
                           92-00

                           Vorläufiger Vergleich vor dem Landgericht
Stuttgart zur pauschalen
                           Urheberrechtsvergütung für CD-Brenner

                           Wichtiger Etappensieg
                           für Hewlett-Packard vor Gericht –
                           Urheberrecht muss technische digitale Lösungen
berücksichtigen

                           Böblingen 23.11.2000 – Das Verfahren zwischen
der Zentralstelle für private
                           Überspielungsrechte (ZPÜ) und der
Hewlett-Packard Deutschland GmbH vor dem
                           Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 17/ O
519/00) wurde mit einem vorläufigen
                           Vergleich beendet. Gleich in der ersten
Sitzung am 21.11.2000 hatte das Gericht die
                           Bedeutung digitaler Schutz- und
Vergütungsmechanismen für Urheberrechte von
                           Autoren und Künstlern anerkannt. Die ZPÜ hatte
HP als führenden Anbieter von
                           CD-Brennern aufgefordert, für jedes verkaufte
Gerät rückwirkend ab November
                           1998 DM 23,00 zu bezahlen.

                           Der vorläufige Vergleich sieht rückwirkend ab
Februar 1998 nun eine deutlich
                           reduzierte Abgabe von DM 3,60 pro CD-Brenner
zzgl. 7 Prozent Umsatzsteuer vor.
                           Alle neu verkauften Brenner werden mit einer
ebenfalls deutlich unter der
                           Anfangsforderung liegenden Abgabe von DM 12,00
belegt. Damit erkannte das
                           Gericht an, dass das Vervielfältigen
urheberrechtlich geschützten Materials mittels
                           CD-Brennern durch technische Schutzmechanismen
wirksam unterbunden bzw.
                           kontrolliert werden kann. ....

siehe http://www.hewlett-packard.de/presse/archiv/texte.html?id=774

Harald Milz schrieb:

> In den Nachrichten hieß es gestern, HP habe sich bereiterklärt,
> künftig für jedes CDR-Laufwerk eine Abgabe von 12 DM zu zahlen (ähnl.
> Cassettenrecorder, Kopierer etc.). Was ist davon zu halten? Werden
> demnächst alle Laufwerke 12 DM teurer?

Teurer werden sie vielleicht, fragt sich nur in wie weit das bei dem
anhaltenden Preisverfall merkbar wird.
Auf Scannern, Netzwerkdruckern und Kopierern, etc von HP gibt es schon
länger eine Urheberrechtsabgabe von DM 37,50 bis DM 150 pro Gerät.
Trotzdem sind die Geräte merklich preiswerter geworden.
Vielleicht kann man dann ja in Zukunft beim Brennen von Musik Cd´s darauf
verweisen das man bei Kauf des CD-R bereits die Urheberrechtsabgabe
gezahlt hat ;-)
Im weiteren Artikel heisst es :
"Die
                           Informationstechnologie biete bereits das
geeignete Instrumentarium zum Schutz
                           vor illegaler Vervielfältigung und zur
individuellen Rechtewahrnehmung.
                           Kombinationstechnologien aus digitalem
Wasserzeichen, physikalischer
                           Kennzeichnung von Original-CDs und Original
DVDs und verschlüsselter,
                           sogenannter digitaler "Tickets" verhindern
unerlaubtes Kopieren und Abspielen von
                           Musik-, Video-, Text- und Programmdateien,
ermöglichen aber eine limitierte Zahl
                           privater Sicherungskopien."
Frage:
Wie hoch ist die limitierte Anzahl?
Wie weiss der Brenner das ich diese CD schon n mal kopiert habe?
Wie schnell werden diese Sicherungsmechanismen umgangen?



> Wie ist denn der Stand der
> Bemühungen, Rechner generell mit einer Abgabe zu belegen, wo ist die
> Grenze (es werden ja auch Rechner ohne CD-R oder Soundkarte verkauft,
> bsp. reine Server), und was ist mit den Leute, die ihre Rechner
> grundsätzlich selbst aus Teilen zusammensetzen - werden die auch
> abgezockt?

Im Zweifel beim Erwerb der Einzelkomponenten, d.h. wenn du ein CD-R im
Laden holst ist der Preis den du bezahlst inkl. Urheberrechtsabgabe.

Manu