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Rechtstreue und Zivilcourage des 17. Senates



> Zum BPatG-Urteil hier noch mal das wesentliche Zitat:
> 
>    Ausgehend davon, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen das
>    Gebiet der Datenverarbeitung bzw Computertechnik betreffen, orientiert
>    sich der Senat bei seiner Interpretation des Begriffs "Programm für
>    eine Datenverarbeitungsanlage als solches" am Verständnis des
>    Computerfachmanns. In der Fachsprache wird der Begriff "Programm"
>    mehrdeutig verwendet, bspw für Programmentwürfe, Programmdarstellungen
>    in höherer Programmiersprache, ablauffähige Maschinenprogramme und
>    auch für die unmittelbar Schaltglieder steuernden Bitmuster eines
>    Mikroprogramms (vgl "Das Computerprogramm im Recht" Dr. M.M. König,
>    Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 1991, Rdn 150-155). Im weiteresten Sinne
>    umfasst der Begriff "Programm" die verschiedenen Entwurfsstufen und
>    Ausführungsformen eines Programms und wird sowohl für dessen
>    Aufzeichnung als auch für ein auf einem Computersystem ablaufendes,
>    d.h. aktives Programm verwendet (vgl "Lexikon Informatik und
>    Datenverarbeitung", 4. Aufl, R. Oldenbourg Verlag, München Wien, 1998,
>    S 652f). Im engeren Sinne verwendet der Fachmann den Begriff
>    "Programm" jedoch für den Programmcode und dessen Aufzeichnungen auf
>    Klarschriftdatenträgern wie Papier oder maschinenlesbaren
>    Speichermedien.
> 
> Die BPatG-Urteilsschrift vom Aug 2000
> 
> 	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bpatg17w6998de.html
> 
> ist sehr zu unterscheiden, den die dort urteilenden Naturwissenschaftler
> schreiben sachlich und nüchtern, am Gesetz und an naturwissenschaftlicher
> Logik orientiert. 

Entschuldigt die hastige Schreibe.  Ich meinte:

Die BPatG-Urteilsschrift .. ist sehr zu empfehlen, denn die dort
urteilenden ...

Dazu eine Frage:  gibt es irgendeine öffentliche Auszeichnung, für die man
den 17. Senat des Bundespatentgerichtes vorschlagen könnte?

-phm