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Re: Re-6: SWPAT: Technikbegriff im Detail
- To: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Subject: Re: Re-6: SWPAT: Technikbegriff im Detail
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Thu, 7 Dec 2000 18:21:35 +0100 (CET)
- cc: Rigo Wenning <rigo@fitug.de>, debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <Pine.LNX.4.21.0012070033230.8021-100000@wtao97.oas.a2e.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> > > und das Urheberrecht weichen jedoch hiervon ab. Darin sieht AHH
> >
> > Meinst Du "den Schleier der juristischen Konstruktion durchstossen" ? ;-)
> >
> > Ansonsten meine ich nur, dass es, moegen die Begriffe auch klar sein, es
> > in der Anwendung immer Grauzonen gibt. Da darf man sich nichts vormachen.
>
> Könntet Ihr das mal etwas näher erklären?
> Inwiefern weicht das Urheberrecht im Anspruchsaufbau vom BGB ab?
> Wie ist das beim Zivilrecht, wie beim Urheberrecht?
> Beispiel?
Ja, das wuerde mich auch interessieren. Anspruch ist Anspruch, dachte ich
bisher.
H.