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Re: Re-6: SWPAT: Technikbegriff im Detail



> > Ja, das wuerde mich auch interessieren. Anspruch ist Anspruch, dachte ich
> > bisher.
> 
> H. von Dir hätte ich mehr erwartet. Wo sind die Schranken
> (explizit) in Deinem Beispiel? Es gibt Besitzrechte. Das sind
> Gegenrechte und damit auch Schranken. Dennoch weicht der
> Anspruchsaufbau ab. Wo aber ist das bei den von Dir implizit
> zitierten deliktischen Rechten. Urheberrecht kann natürlich als
> ein Spezialfall des Deliktsrechts gesehen werden. Dennoch gibt es
> eine Menge Unterschiede, insbesondere zum Patentrecht. Ist Anspruch
> wirklich Anspruch und wenn ich einen habe, kann ich das auch
> durchsetzen? Das kommt darauf an, was Du als "Anspruch" siehst:
> Inclusive oder exclusive der Schranken. Deine Bemerkung war im
> Gefolge als exclusive der Schranken zu sehen und daher falsch. 

Kann man im Zivilrecht etwa jeden Anspruch nach Herzenslust durchsetzen?
Gibt es keine Gegenrechte?
 
> Leider ist Provokation nicht alles und wenn die Qualität Deiner
> Provokation weiter so leidet, dann wird mein ranking sich ändern.

Auch Daniele Schiuma reagierte kürzlich in München beleidigt, als Richard
Stallman von ihm verlangte, sich klar auszudrücken und Begriffe zu
verwenden, deren Bedeutung außerhalb des Rechts definiert ist.  Aber RMS
hatte Recht.  Von einem guten Juristen sollte man das verlangen.

-phm