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[FYI] Cyberkriminalitäts-Abkommen verstößt gegen Menschenrechte
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Cyberkriminalitäts-Abkommen verstößt gegen Menschenrechte
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Thu, 14 Dec 2000 20:37:38 +0100
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Cyberkriminalitäts-Abkommen verstößt gegen Menschenrechte
Christiane Schulzki-Haddouti 14.12.2000
Auch die 24. Fassung stößt auf Kritik
Cyberrechtsgruppen bliesen am Mittwoch wieder zum großen Halali gegen
die geplante Cyberkriminalitäts-Abkommen des Europarats. Wie schon
mit der letzten veröffentlichten Fassung zeigen sie sich auch mit dem
neuen Wurf nicht zufrieden. Die Hauptkritik: Das Abkommen opfere die
individuelle Privatsphäre auf dem Altar der Strafverfolgung und
verstoße damit gegen die Menschenrechte.
Die Global Internet Liberty Campaign ( GILC), eine internationale
Koalition aus 30 Cyberrechtsgruppe, kritisiert auch das klandestine
Vorgehen des Rats, der die Sitzungen grundsätzlich hinter
verschlossenen Türen abhält und nur auf öffentlichen Druck die
Entwurfsfassungen publiziert.
Zu den Unterzeichnern des Protestbriefs gehören unter anderem neben
der American Civil Liberties Union ( ACLU) und EPIC, aus dem
deutschsprachigen Raum nur drei Organisationen: Der deutsche FITUG-
Verein sowie Quintessenz und der Verein für Internet-Benutzer aus
Österreich. Das ehemals aktive "Forum InformatikerInnen für
gesellschaftliche Verantwortung und Frieden" ( FIfF) äußerte sich zu
dem Abkommen bislang nicht. Im FifF-Umfeld spekuliert man derzeit
übrigens sogar über eine Auflösung des Vereins.
[...]
Immer noch findet sich in Artikel 19,4 ein Hintertür für den Zugriff
auf private Kryptoschlüssel. So heißt es in dem Absatz, dass jeder,
der weiß, welche Sicherheitsmethoden angewandt wurden, alle nötigen
Informationen zur Verfügung stellen muss, um die Durchsuchung und
Beschlagnahme zu ermöglichen.
Dies erinnert fatal an das britische RIP-Gesetz, das die Herausgabe
privater Kryptoschlüssel erzwingt und damit nach Feststellung der
Europäischen Kommission gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstößt. Kein Verdächtiger muss sich
nämlich in einem Rechtsstaat selbst belasten ( Warnung vor einem
europäischen Abhörgesetz nach britischem Vorbild.
[...]
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