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Re: swpat - versteht das noch wer? ,-)
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: swpat - versteht das noch wer? ,-)
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Thu, 4 Jan 2001 09:41:20 +0100
- CC: phm@ffii.org
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- Sender: owner-debate@fitug.de
On 4 Jan 2001, at 0:10, PILCH Hartmut wrote:
> "Axel H Horns" <horns@ipjur.com> antwortete mir:
>
> > > Damit hier überhaupt eine "Ambivalenz" entstehen kann, muss ich
> > > den Anspruch etwa so formulieren:
> > >
> > > "Vorrichtung, welche die niedrigfrequenten Anteile eines Signales
> > > durchlässt und die hochfrequenten herausfiltert."
> > >
> > > Ich müsste die Wirkung beanspruchen, ohne auf die erfinderische
> > > Problemlösung einzugehen. Tausende möglicher erfinderischer
> > > Lösungen würden unter meinen Trivialanspruch fallen.
> > >
> > > D.h. das Beispiel funktioniert nur unter der Annahme, dass
> > > Wirkungsansprüche, wie sie seit den 80er Jahren zunehmend in
> > > Patentschriften Einzug gehalten haben, ganz unbedenklich oder
> > > unvermeidlich seien.
> >
> > Die hier gebrachten Beispiele uebersimplifizieren notwendigerweise.
> > Ein realistisches Beispiel ware ein neuartiges ABS-System, wobei der
> > Erfinder die Idee hatte, das Regelverhalten eines bestimmten
> > Teilsystems und damit die Bremsstabilitaet des Fahrzeuges dadurch zu
> > verbessern, dass er an einer bestimmten Stelle im ABS-System eine
> > Tiefpassfunktionalitaet einbaut. Nehmen wir an, es gaebe ABS-Systeme
> > im Stand der Technik, aber alle ohne Tiefpass an dieser Stelle.
>
> Dann kann ich beliebig Tiefpass-Komponenten produzieren und auf den
> Markt bringen, ohne dieses Patent zu verletzen. Somit stellt sich das
> Problem der möglichen "Ambivalenz" des Tiefpass-Teils erst gar nicht.
Grmpff... Nicht die Tiefpass-Teile liegen im Ambivalenzbereich,
sondern die Erfindung, d.h. das erfinderische ABS als Ganzes laut
Patentanspruchswortlaut: Bei Fassung b) ist offen: Enthaelt das ABS
nur ein RC-Glied oder aber einen Signalprozessor +
Tiefpassfiltersoftware?
Vom Wortlaut des Anspruches her gehoert das ABS laut b) zu den
"computer-implementierbaren Erfindungen". Ob eine konkrete
Verletzungsform auch tatsaechlich "computer-implementiert" ist,
bleibt noch offen.
--AHH