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Re: Geistiges Eigentum..



> > Behauptet der ernsthaft "Patentrecht passe auf Software besser" ?
> 
> Nur am Rande: das ist etwas anderes als zu sagen, Patentrecht passe auf
> Software. Gemeint hatte der Vortragende, dass es besser sei, das wie
> Technik zu behandeln als wie Literatur. Wegen Dauer usw.
 
> In dieser Richtung laege die Forderung, weiter zu differenzieren und zu
> sagen, auch das herkoemmliche Patentrecht passe nicht, weil noch immer zu
> lang.

Soll Moglen das gesagt haben?
M.E. hat Sw noch immer mehr mit Literatur als mit Technik gemeinsam.
Am besten wuerde "technische Literatur" passen.
Ein Programm ist ein Bedienungshandbuch.
Patente bedeuten das Verbot, bestimmte Problemloesungen zu beschreiben.
Fuer solche Verbote duerfte jede Dauer zu lang sein.
Das Problem liegt jedenfalls nicht in der Laenge sondern im Inhalt
des Schutzrechts.

Urheberrecht verbietet das Abschreiben, und das passt bei
Software/Bedienungshandbuechern. Gerade dort ist auch die Dauer des
Urheberrechts kein Problem.  Von seltenen Faellen (Stichwort Abandonware)
abgesehen.

-phm