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[FYI] Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Mon, 15 Jan 2001 20:36:29 +0100
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Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern
Stefan Krempl 15.01.2001
In Berlin startet die Diskussion um die zweite Stufe der
Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes
[...]
Die Hersteller von Software möchte Garstka gleichzeitig dazu
verpflichten, bisher undokumentierte Funktionen ihrer Software
offenzulegen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte denkt dabei etwa an
das Rätsel rund um Windows 2000, in das auf Betreiben von Firmen aus
dem Umfeld der Scientology-Sekte eine "Falltür" für Daten eingebaut
worden sein soll. Um mehr Transparenz zu schaffen, setzt Garstka
allerdings nicht auf Zwangsmaßnahmen, sondern auf das
Datenschutzaudit als privatwirtschaftliches Kontrollmittel. Wie
bereits in der ersten Stufe der BDSG-Reform angedacht, sollen Firmen
dabei Zertifizierungen für ihre Software erwerben können und sich so
einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Besonders punkten dürften aus
Sicht der Datenschützer beim Audit Hersteller von Open-Source-
Software, bei denen der Quellcode vollständig überprüft werden kann.
Anonym per Voreinstellung
Pfitzmanns Vorstellungen über Datenschutz durch Technik gehen sogar
noch einen Schritt weiter. Dem Dresdner Informatikexperten schweben
Infrastrukturen vor, die beispielsweise fürs Browsen im Web
vollkommen anonyme Zugänge zur Regel machen. "Wir müssen damit
experimentieren, ob das Providen von Anomymität für ISPs ein
Geschäftsmodell sein kann." Dazu sei zunächst mehr technischer
Aufwand zur Ausfilterung der beim Surfen anfallenden Datenströme
notwendig, doch könne sich das Anbieten dieses Mehrwerts durchaus
bezahlt machen.
Dem Gutachter schwebt vor, dass sich der Nutzer bei der Verwendung
von Pseudonymen im Netz auch bei einem Strafverfahren in Zukunft
selbst dafür entscheiden können solle, ob er seine Identität
offenlegt. "Es sind durchaus auch Gerichtsverhandlungen denkbar, bei
denen der Angeklagte anonym bleibt", spinnt der Datenschutzadvokat
seine Idee weiter, die Strafverfolgern nicht besonders gefallen
dürfte.
[...]
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