[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI] Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern



http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4689/1.html

------------------------------ CUT ---------------------------------

Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern  

Stefan Krempl   15.01.2001  

In Berlin startet die Diskussion um die zweite Stufe der 
Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes  

[...]

Die Hersteller von Software möchte Garstka gleichzeitig dazu 
verpflichten, bisher undokumentierte Funktionen ihrer Software 
offenzulegen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte denkt dabei etwa an 
das Rätsel rund um Windows 2000, in das auf Betreiben von Firmen aus 
dem Umfeld der Scientology-Sekte eine "Falltür" für Daten eingebaut 
worden sein soll. Um mehr Transparenz zu schaffen, setzt Garstka 
allerdings nicht auf Zwangsmaßnahmen, sondern auf das 
Datenschutzaudit als privatwirtschaftliches Kontrollmittel. Wie 
bereits in der ersten Stufe der BDSG-Reform angedacht, sollen Firmen 
dabei Zertifizierungen für ihre Software erwerben können und sich so 
einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Besonders punkten dürften aus 
Sicht der Datenschützer beim Audit Hersteller von Open-Source-
Software, bei denen der Quellcode vollständig überprüft werden kann.  

Anonym per Voreinstellung  

Pfitzmanns Vorstellungen über Datenschutz durch Technik gehen sogar 
noch einen Schritt weiter. Dem Dresdner Informatikexperten schweben 
Infrastrukturen vor, die beispielsweise fürs Browsen im Web 
vollkommen anonyme Zugänge zur Regel machen. "Wir müssen damit 
experimentieren, ob das Providen von Anomymität für ISPs ein 
Geschäftsmodell sein kann." Dazu sei zunächst mehr technischer 
Aufwand zur Ausfilterung der beim Surfen anfallenden Datenströme 
notwendig, doch könne sich das Anbieten dieses Mehrwerts durchaus 
bezahlt machen.  

Dem Gutachter schwebt vor, dass sich der Nutzer bei der Verwendung 
von Pseudonymen im Netz auch bei einem Strafverfahren in Zukunft 
selbst dafür entscheiden können solle, ob er seine Identität 
offenlegt. "Es sind durchaus auch Gerichtsverhandlungen denkbar, bei 
denen der Angeklagte anonym bleibt", spinnt der Datenschutzadvokat 
seine Idee weiter, die Strafverfolgern nicht besonders gefallen 
dürfte.  

[...]

------------------------------ CUT ---------------------------------