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Re: [FYI] Nachspiel des SDMI-Hack-Contest: DCMA und die Unterrichtung der Oeffentlichkeit



*Heiko Recktenwald schrob am 17.01.01 19:32:20:

> > Bitte? Wieso sollte Napster urheberrechtswidrig sein? Die
> > Aussage müsstest Du wohl auf das Netz als Ganzes beziehen.
> 
> Schon wieder ;-)
> 
> Denke, dass das private Tauschen von Dateien da eine Grenze hat, wo die
> Dateien jedermann angeboten werden. Und dabei spielt Napster die
> Schluesselrolle.

Blub. Nur weil eine Uzi primaer dazu entwickelt wurde um sich zu
verteidigen, respektive um Menschen zu toeten, also nicht vorrangig
Sportwaffe ist entledigt sie den Traeger nicht der jeweiligen
Verantwortung. Nur weil der Dummuser sich keine Gedanken um sein Tun
macht kann ich nicht die jeweilige Software in die Pflicht nehmen.

Sebastian