[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI] LG HH: Fremde Links auf eigene Seiten kann man verbieten



http://www.heise.de/newsticker/data/psz-23.01.01-000/

------------------------------ CUT -----------------------------------

Gericht: Fremde Links auf eigene Seiten kann man verbieten  

Das Landgericht Hamburg hat einer Firma in einem kürzlich verkündeten 
Urteil, zu dem nun die schriftliche Begründung vorliegt, beim Setzen 
unerwünschter Weblinks einen Unterlassungsanspruch gegenüber einem 
Mitbewerber zugestanden – und zwar auf Basis des Wettbewerbsrechts. 
Ein Unternehmen müsse es nicht dulden, entschied das Gericht, dass 
ein anderes, das im direkten Wettbewerb steht, Surfer per Link zu 
seinen Seiten führe. Den Hamburger Richtern zufolge kann sich das 
Unternehmen gegen diese unerwünschte Aufmerksamkeit ebenso wehren wie 
gegen andere unerwünschte Werbung für seine Produkte.  

[...]  

Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten von Software 2000 war 
jedoch nicht das Urheberrecht – das Gericht bewertete die 
unerwünschte Verlinkung vielmehr als wettbewerbswidriges Verhalten. 
Grundlage für die Entscheidung ist der sehr allgemein gehaltene §1 
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): "Wer im 
geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen 
vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung 
und Schadensersatz in Anspruch genommen werden."  

[...]

------------------------------ CUT -----------------------------------