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[FYI] LG HH: Fremde Links auf eigene Seiten kann man verbieten
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] LG HH: Fremde Links auf eigene Seiten kann man verbieten
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Tue, 23 Jan 2001 21:36:52 +0100
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http://www.heise.de/newsticker/data/psz-23.01.01-000/
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Gericht: Fremde Links auf eigene Seiten kann man verbieten
Das Landgericht Hamburg hat einer Firma in einem kürzlich verkündeten
Urteil, zu dem nun die schriftliche Begründung vorliegt, beim Setzen
unerwünschter Weblinks einen Unterlassungsanspruch gegenüber einem
Mitbewerber zugestanden – und zwar auf Basis des Wettbewerbsrechts.
Ein Unternehmen müsse es nicht dulden, entschied das Gericht, dass
ein anderes, das im direkten Wettbewerb steht, Surfer per Link zu
seinen Seiten führe. Den Hamburger Richtern zufolge kann sich das
Unternehmen gegen diese unerwünschte Aufmerksamkeit ebenso wehren wie
gegen andere unerwünschte Werbung für seine Produkte.
[...]
Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten von Software 2000 war
jedoch nicht das Urheberrecht – das Gericht bewertete die
unerwünschte Verlinkung vielmehr als wettbewerbswidriges Verhalten.
Grundlage für die Entscheidung ist der sehr allgemein gehaltene §1
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): "Wer im
geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen
vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung
und Schadensersatz in Anspruch genommen werden."
[...]
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