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Re: Neue Wege



>  In der Computer Zeitung 4 vom 23.1.2001 macht ein gewisser
>  Herr Axel Horns auf S. 19 den revolutionären Vorschlag,
>  die Software-Patentproblematik durch ein Quelltextprivileg
>  zu lösen.

Ein gewisses Lutterbeck-Horns-Gehring-Gutachten ist uns hier ja bestens
bekannt.  Die Debatte zwischen Horns und mir wurde ja auch z.T. hier
gefuehrt.

>  Den beiden SWPAT-Fronten wird Mangel an Phantasie
>  vorgeworfen, wobei der Autor der Artikels dann diese
>  anscheinend im Quelltextprivileg wiederfindet.

Axel faellt wohl nichts neues mehr ein.
Unsere fuenf Inititiativen

	http://swpat.ffii.org/xatra/patg2C/

zeugen von einer gewissen Fantasie.

Immerhin ist auch das Dauerthema von Horns in Initiative 1 enthalten.

Regelsetzungsmacht ist ein guter Ersatz fuer Fantasie.  Daher brauchte die
Patentlobby noch nie Fantasie.  Sie tritt auch normalerweise nicht in Form
von Personen mit ausgepraegter Meinung auf.  Man merkt in Diskussionen
wenig von ihr.  Sie kann beim Einsatz von Fantasie nur verlieren.

>  --> Was dem Fass den Boden ausschlägt, ist allerdings die
>      gleich mitgelieferte Übersetzung: dementsprechend
>      bedeutet Quelltextprivileg nämlich nichts anderes,
>      als das, was wir ohnehin schon haben...
>
>      Mit anderen Worten "das Veröffentlichen/Erstellen/Verbreiten"
>      eines Quelltextes stellt keine Patentverletzung dar.
>
>      Das Compilieren/Nutzen natürlich sehr wohl...

Wenn das Verbreiten auf CD wenigstens aussen vor bliebe, waere natuerlich
schon etwas gewonnen.  Allerdings wohl nur um den Preis einer gesetzlichen
Sanktionierung des Kompilier/Nutzungsverbotes, d.h. einer rechtlichen
Kodifizierung des bisherigen Unrechtes.  Das merken aber die wenigsten
Leser.

Es besteht eigentlich kein Grund, beim Quelltext oder bei der Verbreitung
halt zu machen.  Man koennte in Par 11 PatG genauso gut fordern, dass die
Nutzung von Computerprogrammen auf einem Buero-Rechner und sonstigen
generischen Rechnern nicht verfolgt werden darf.  Die von Axel gesetzte
Grenze ist willkuerlich.  Objektives Ergebnis ist die Kodifizierung des
Unrechts.  Ob man davon wohl auf eine Intention schliessen darf?

>  Der Gipfel ist dann der Vorschlag einer Software-GEMA,
>  die in der Form einer "Clearing-Stelle" auf dem Weg
>  des "One-Stop-Shopping" fungieren soll.
>
>  --> Was dann wohl kleinere Probleme mit sich bringen wird,
>      da die jeweiligen Patenthalter wohl kaum willens sein
>      werden, zwangsweise Mitglied in "der einen" Patent-
>      verwertungsgesellschaft zu werden.

Mit Zwang koennte das funktionieren.  Aber m.W. fordert nicht einmal Axel
diesen Zwang.  Wuerde die Forderung ernst, so waere der Aufschrei der
Patentlobby viel lauter als in der jetzigen Debatte.  Und das mit einigem
Recht:  Sinn von Patenten ist die marktwirtschaftliche Steuerung durch
freie Preisbestimmung.

So bleibt nichts als ein weiteres Luftschloss.  Objektives Ergebnis:
Beruhigung von Gewissen, Ablenkung von den anstehenden Entscheidungen zu
Art 52 EPUe und Patentierbarkeitsrichtlinie.

-phm