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Re: Neuheitsschonfrist



>> >Es ist schon merkwuerdig, wie sich das BMBF von dem Credo der
>> >Patentbewegung "Je mehr Patente desto besser" vereinnahmen laesst und
>> >jegliches Problembewusstsein ueber die langfristigen Vor- und Nachteile
>> >dieser Politik vermissen laesst.  Auch die Forderung des BMBF nach
>> >Wiedereinfuehrung einer Neuheitsschonfrist scheint auf dieser
>> >ueberkommenen Patentseligkeit zu beruhen.
>
>> Die Neuheitsschonfrist ist ein Schutzmechanismus für die unerfahrenen
>> Benützer des Patentsystems. Sie schützt den Patentanmelder vor seinen
>> EIGENEN (nicht vor ANDEREN) Vorveröffentlichungen bis 6 Monate vom
>> Anmeldetag in die Vergangenheit.
>
>Das Problem dabei ist, dass dann in unserer Umgebung noch mehr Wissen
>kursiert, welches wir zu Unrecht fuer frei verfuegbar halten.  Wir bauen
>darauf Loesungen auf und ploetzlich taucht macht uns dann ein Patent einen
>Strich durch die Rechnung.

Sie haben doch das Vorbenutzungsrecht. Dazu wurde schon einiges gesagt. Muß ich mich wiederholen?
Wenn Sie herausposauntes Wissen zwischen Posaunerei und Anmeldung für sich verwenden und
implementieren, geht dem anderen zwar sein Patent nicht kaputt, aber er kann es gegen  Sie wegen
Ihres Vorbenutzungsrechtes nicht verwenden. Und nochmal: Es handelt sich um eine Regelung, die
primär den Kleinen bei Ihrer ersten Erfindung zugute kommt.

AP


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