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TKÜV



Die TKÜV ist eklatant überzogen und in Teilen wohl verfassungswidrig, ein Schandmal einer entfesselten
Überwachungswut der Marke Schily. 

Mit dieser Verordnung wird nicht ein Täter mehr gefasst, sondern lediglich ein Überwachungsapparat installiert, der seinesgleichen sucht. Rechtssicherheit wird es aber erst mit einer Novelle des TKG geben. 

Nur so ist es moeglich, Grundrechte zu schützen und zugleich den Unternehmen Sicherheit und Entfaltungsmöglichkeiten zu geben. Die Rot-Grüne Bundesregierung kann und will dies offenbar nicht?

J.H.
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