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Re: Zu widerrufende EPA-Swpat auf FFII-Rechner



> > > > Was faellt sonst noch unter diese "Eigentumsgarantie"?
> > >
> > > Jede Art von Genehmigung, in die Du irgendwas investiert hast.
> >
> > Wie steht es mit der Genehmigung, unbehelligt von Patenten programmieren
> > zu duerfen?  Da hat eine Generation vielleicht viel Muehe hinein
> > investiert.  Sicher ist die nicht auf Papier explizit verbrieft.  Aber
> > ein impliziter Anspruch liesse sich wohl als "Eigentum" deklarieren.
>
> Ne. Das ist nur die "allgemeine Handlungsfreiheit". Bei Patenten usw hat
> Dir der Staat etwas besonderes gegeben. Dass das Gueltigheit hat, darauf
> darfs Du vertrauen.

Geht es bei bei Art 14 GG nur um besondere Gegenstaende, die der Staat
einem gegeben hat?

Ich dachte, es ginge eher im Gegenteil um einen Grundrechtsbereich, in dem
der Staat nichts zu geben oder nehmen hat.

> Schlage vor, Du schaust mal in eine Kommentierung zu Art. 14. Sehr
> kompliziert in den Details, aber um mal so einen allgemeinen Ueberblick zu
> kriegen...

Guter Tipp.
Noch lieber haette ich direkte Hinweise darauf, welche Bestimmungen auf
Grundgesetzebene es noch gibt, die eine Behandlung von Patenten als
Eigentum nach Art 14 erzwingen oder nahelegen koennten.  Vieles, was man
in einem Gesetzeskommentar findet, ist nicht auf dieser Ebene angesiedelt
und daher mit ein wenig politischem Willen leicht veraenderbar.

-phm