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Re: Zu widerrufende EPA-Swpat auf FFII-Rechner



> > > Was faellt sonst noch unter diese "Eigentumsgarantie"?
> >
> > Jede Art von Genehmigung, in die Du irgendwas investiert hast.
> 
> Wie steht es mit der Genehmigung, unbehelligt von Patenten programmieren
> zu duerfen?  Da hat eine Generation vielleicht viel Muehe hinein
> investiert.  Sicher ist die nicht auf Papier explizit verbrieft.  Aber
> ein impliziter Anspruch liesse sich wohl als "Eigentum" deklarieren.

Ne. Das ist nur die "allgemeine Handlungsfreiheit". Bei Patenten usw hat
Dir der Staat etwas besonderes gegeben. Dass das Gueltigheit hat, darauf
darfs Du vertrauen.

Schlage vor, Du schaust mal in eine Kommentierung zu Art. 14. Sehr
kompliziert in den Details, aber um mal so einen allgemeinen Ueberblick zu
kriegen...