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MPI-Seminar ueber Swpat und OSS



Am Max-Planck-Institut fuer Internationales Patent-, Urheber- und
Wettbewerbsrecht findet am 19. Juni eine Veranstaltung statt, die den
gleichen Titel wie die Lutterbeck-Horns-Gehring-Studie traegt und
vom MPI folgendermassen vorgestellt wird:

ZITAT BEGINN
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Open-Source-Software und Software-Patentierung - Ein Widerspruch?
Seminar zum deutschen, europäischen und internationalen Patentrecht

Professor Dr. Joseph Straus Sommersemester 2001

Seminar zum deutschen, europäischen und internationalen Patentrecht
Open-Source-Software und Software-Patentierung - Ein Widerspruch?

19. Juni 2001

Seit langem wird eine kontroverse Diskussion um die Patentierung von
Computerprogrammen geführt. Dabei haben sich jedoch mittlerweile die
Fronten völlig verschoben: Früher befürworteten die Softwarehersteller die
Patentierung, wohingegen die Rechtsprechung sehr restriktiv war. Heute
sind es dagegen Hersteller von sog. "open source" Software, die sich gegen
die Patentierung wenden, während die Rechtsprechung relativ liberal
geworden ist. Bei "Open source" Software ist der Quellcode offengelegt, so
daß die Funktionsweise des Programms nachvollzogen und das Programm ggf.
angepaßt oder fortentwickelt werden kann. Die Bearbeiter sollen vorwiegend
die volkswirtschaftlichen Argumente der "open source" Softwareentwickler
vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen des Patentsystems
kritisch hinterfragen.

Literatur zur Rechtslage:

  Nack, GRUR Int. 2000, 853;
  Schölch, GRUR 2001, 16.

Zu den Argumenten der Softwareentwickler:

 http://swpat.ffii.org/indexde.html ;
 Lutterbeck, http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachten-Software-patente.pdf ;

zu den Aktivitäten der EU-Kommission:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/indprop/index.htm

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ZITAT ENDE

Wir duerfen uns natuerlich geehrt fuehlen, dass swpat.ffii.org als
Lektuere empfohlen wird.  Noch erfreulicher ist, dass der GRUR-Artikel von
Guenter Schoelch als "Literatur zur Rechtslage" anerkannt wird.

Weniger befriedigend ist der MPI-Erkenntisstand, wonach frueher die
Softwarehersteller fuer Softwarepatente agitiert haetten und heute die
"Opensource-Entwickler" dagegen sind.  Bei genauem Hinsehen findet man,
dass im wesentlichen die Patentabteilungen einiger Grossunternehmen mit
Hardwarehintergrund (Siemens, IBM) Musterprozesse vor dem BGH und EPA
gefuehrt haben und fuehren, um eine "Liberalisierung" der "restriktiven"
Amtspraxis zu erwirken.

Man neigt in Patentanwaltskreisen immer noch dazu, die Gegenkritik im
wesentlichen zu einer Kritik am "Opensource-Wirtschaftsmodell" o.ae. zu
machen.  Das ist eingaengiger, und auf diese Weise kann man den
schwierigen Fragen ausweichen.  Hoffentlich rafft sich das MPI nun schnell
zu einer wissenschaftlicheren Haltung auf.  Es hat sich vor ein paar
Jahren, als noch weniger Stimmen zu hoeren waren, ganz auf juristische
Aspekte konzentriert und aus einer rechtssystematischen Perspektive fuer
die Aufloesung gewisser Widersprueche zugunsten einer grenzenlosen
Patentierbarkeit argumentiert, was damals sowohl dem TRIPS-Vertrag als
auch "den Softwareherstellern" entgegenzukommen schien.

Aber es gibt kein Grund, warum das MPI mit irgendjemandem verbuendet sein
sollte.  Wissenschaft dient lediglich dazu, die Implikationen
verschiedener Wege aufzuzeigen, nicht einen bestimmten Weg vorzuschreiben.

-phm