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Re: TKÜV



> > treffen, auf die Betreiber von Telekommunikationsanlagen zu begrenzen,
> > mittels derer Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
> > (§ 3 Nr. 19 TKG) angeboten werden.
> 
> Und wie verstehst Du das ? Jeder kleine ISP soll zahlen ?

Es kann doch nicht richtig sein, dass mit Ruecksicht auf die "Belange der
Wirtschaft" VW ausgenommen, aber der kleine ISP um die Ecke, der in TCP/IP
ja gerade vorgesehen ist, eine Art Argument a la Rigo, in den Ruin
getrieben wird.