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Swpat-Rechtsschoepfung



> > Das Wort "Rechtsbeugung" wird von Eurolinux nicht verwendet.
> > Allerdings haben >72000 Personen eine Petition unterzeichnet, die
> > den Vorwurf der gesetzeswidrigen Rechtsauslegung erhebt. Das ist
> > nicht niemand. Leider. Reality Check! Die Wirklichkeit hat mit
> 
> Dann waeren das eben >72000 Idioten. Schon mal was von
> "Rechtsschoepfung" gehoert ?

Ja.  Aber: Ob gebeugt, ausgelegt oder geschaffen/geschoepft -- was
aendert das alles an der Frage der Gesetzeskonformitaet dieser
Schoepfungen?  Die Bedeutung dieses Formulierungsunterschiedes kann
ich beim besten Willen nicht erkennen.

"Schon mal was von Gewaltenteilung gehoert?" ist man versucht
zurueckzufragen.

Wo es an Regelungen fehlt, kann die Judikative mal voruebergehend
regelsetzend taetig werden.  Aber eigentlich zustaendig ist die
Legislative und hinter ihr der Souveraen, das Volk.  Das darf sich
durchaus erlauben, darauf hinzuweisen, dass kein Regelungsbedarf
bestand und dass die eigenwillige Rechtsschoepfung nicht hingenommen
wird.

Wuerde es sich aus lauter Ehrfurcht vor den hohen Richtern dies nicht
erlauben, so bestuende es tatsaechlich aus Idioten.  Oder
Sklavennaturen.  Jedenfalls nicht aus Buergern einer Demokratie
sondern eben desjenigen Regimes, das sie verdient haetten.
Die hohen Richter des EPA und des BPatG verdienen zwar einen gewissen
Respekt, aber der muss sich in Grenzen halten, denn

(1) Es ist ein sehr kleiner Kreis von Personen mit zwangslaeufig begrenzter
    Kompetenz und Urteilskraft

(2) Dieser Personenkreis stand unter starkem Meinungsdruck von Seiten
    der Patentabteilungen einiger Konzerne, die Musterprozesse
    anstrengten, um die "konservativen" Gesetzesregeln zu aendern, s.

        http://swpat.ffii.org/vreji/papri/boch97-koerber/

    Hinzu kam ein scheinbarer Konsens der Oeffentlichkeit, wie sie
    sich in GRUR und anderen patentjuristischen Fachforen praesentierte.
  
(3) Es gab und gibt bis heute Richter, die anders denken und auch bessere
    juristische Argumente haben. Ferner ist zunehmend klar geworden,
    dass die GRUR-Fachoeffentlichkeit und Richter wie Klaus Melullis
    einigen Irrtuemern und Missverstaendnissen aufgesessen sind.  Es scheint
    mehr als zweifelhaft, ob hier wirklich Rechtschoepfungsbedarf bestand.

    S. dazu insbesondere die in 

       htp://swpat.ffii.org/stidi/korcu/

    zitierten Artikel.    

    Fuer die Rechtschoepfungsakte der letzten Jahre spricht heute nur
    noch das Gruppeninteresse derer, die damals das Recht setzten.

(4) Juristische Argumente, wie Melullis, Kiesewetter-Koebinger, Horns, BPatG,
    Schoelch, Vivant, EPA und andere sie untereinander austauschen, sind ohnehin 
    nur sekundaer.  Richterliche Rechtsschoepfungen sind an den Interessen der
    Betroffenen zu messen und haben nur so lange eine begrenzte Legitimitaet,
    wie diese sich nicht zu Wort melden.  Sie haben sich mittlerweile
    massiv zu Wort gemeldet.   Diverse Studien haben versucht, alle
    Gegenargumente in Betracht zu ziehen und mussten sogar eigene Gegenpole
    aufbauen, denn von den Patentbefuerwortern kamen nur windige
    Begriffsspielereien und dreiste Luegen.  Weiteres Pochen auf einer angeblichen 
    Legitimitaet jener Rechtschoepfung kann ich nur noch als Renitenz der
    Unbelehrbaren auffassen.  Wer im Ideellen keine Argumente hat, dem
    bleibt schliesslich nur noch der Appell an den "Realismus", die Hoffnung
    auf selbsterfuellende Prophezeiungen ueber die Machtverhaeltnisse,
    und das Draengen auf schnelle Entscheidungen.  Denn wo die
    Argumente fehlen, aendern sich letztlich auch die Machtverhaeltnisse.
    Nur weiss niemand so genau, wie schnell.
  
-phm