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Re: [FYI] Der Zweck heiligt die Mittel: "Otto Schily: Mit Hackermethoden gegen Neonazis"



Martin Schröder <martin@oneiros.de> writes:

> On 2001-04-11 09:33:55 +0200, Florian Weimer wrote:
> > Deutschlands, des Grundgesetzes, da es sich nach den klassischen
> > Maßstäben um einen Angriffskrieg handelte.
> 
> Den der Generalbundesanwalt aber nicht für strafbar hält, da er
> dem "friedlichen Zusammenleben der Völker" diente.

Diese Ansicht kann angesichts der mittlerweile aufgetretenen Probleme
kaum vertreten werden, fürchte ich. Es haben sich höchstens das
Kräftegleichgewicht verschoben, die Region ist nicht unbedingt ruhiger
geworden.

Genozid fördert auch das friedliche Zusammenleben der Völker, er
dürfte sogar die sicherste Garantie dafür sein ('Zum ewigen Frieden'
läßt grüßen).

> Es gibt gerechte Angriffskriege. :-{

Der Angriffskrieg aus humanitären Gründen existiert demzufolge,
was man so liest, weder im Völkerrecht noch im internationalen
Vertragsrecht. Wenn sich die NATO auf übergeordnete Normen beruft, muß
man damit leben, daß das China und die Taliban ebenfalls tun.