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Re: [BMI] Berichte über "Hacker-Methoden" sindfalsch



Henning Fischer <Henning.Fischer@gmd.de> wrote:

> Der BGH argumentiert nun, dass "nach dem Grundgedanken der Vorschrift
> deutsches Strafrecht - auch bei Vornahme der Tathandlung im Ausland -
> Anwendung finden soll, sofern es im Inland zu der Sch?digung von Rechtsg?tern
> oder zu Gef?hrdungen kommt, deren Vermeidung Zweck der jeweiligen
> Strafvorschrift ist".

Mag sein - das gibt aber deutschen Rechtsverfolgungsorganen nicht das
Recht, ohne ordentliches Auslieferungsverfahren unmittelbar auf Personen
oder Einrichtungen im Ausland durchzugreifen. Oder gibt es dazu ein
eindeutiges internationales Abkommen? 

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Love is the triumph of imagination over intelligence.
		-- H. L. Mencken