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> So sieht jetzt erstmal die Rechtslage in Deutschland aus. Freilich lassen
> sich eine Menge dogmatischer und natürlich rechtspolitische Argumente
> gegen diese Sichtweise anführen.

Denke diese Sichtweise ist ganz ok. Rechtspolitisch kommt aber eine
Korrektur des deutschen materiellen Rechtes in Betracht. Etwa der Regeln
ueber Computerspiele, die sich an Bloedheit nicht ueberbieten lassen,
siehe Compuserve I. Oder etwa auch der Regeln ueber Volksverhetzung.
In der Kritik geht es ja auch weniger um das internationale Strafrecht,
und mehr darum, dass man es toll findet, dass die Amis solche seltsamen
Regeln nicht kennen.

Wie schwachsinnmig etwa der Jugendschutz in .de ist, kann man noch immer
schoen am Fall des pissenden Legionaers in der Bonner Kneipe sehen. Auf
solche Ideen wie die Jugendschuetzer muss man erst kommen...

Amtsblindheit. Wenn man die Tiergartenstrasse in Berlin entlanggeht, kommt
man zu einer kleinen Bodenplatte, wo daran erinnert wird, dass es gerade
der ganz normale deutsche bildungsbuergerliche Mittelstand war, und nicht
irgendwelche Schlaegertypen, die die KZs gebaut haben.

Mit den Schlaegertypen sollte man auch so, direkt, klarkommen. Und ueber
Bildungsbuerger sollte man auch noch mal nachdenken.

H.