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Re: =?X-UNKNOWN?Q?Re=3A_=3D=3Fiso-8859-1=3FQ=3FRe=3A=5F=5BBMI=5D=5FBerichte ?= _über_"Hacker-Methoden"_?= sind falsch



Dazu hat Derksen in der NJW 1997 einen sehr guten Aufsatz
geschrieben. Der war damals im wissenschaftlichen Dienst des
Bundestages und hat sich ausgiebig genau mit diesem Problem
auseinandergesetzt. 

Gruss

Rigo

On Wed, Apr 11, 2001 at 03:30:45PM +0200, Henning Fischer wrote:
> At 11:48 11.04.01 +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > > sich eine Menge dogmatischer und natürlich rechtspolitische Argumente
> > > gegen diese Sichtweise anführen.
> >
> >Was wuerdest Du denn rechtspolitisch dagegen einwenden ? Soll die BRD
> >ihren Strafanspruch zurueckschrauben (a la Compuserve II) ?
> 
> Nein, nicht zurückschrauben sondern dort einsetzen, wo normstabilisierende
> Wirkung Sinn macht. Konkret in diesem Fall: Webangebot eines australischen
> "Informationszentrums" in englischer Sprache. Wo liegen dort die Gefahren
> für die deutsche Rechtsordnung?
> 
> M.E. liegt das Problem in der Auslegung des Tatortprinzips bei abstrakten
> Gefährdungsdelikten. Daher plädiert Sieber (NJW 2000, ????) zu Recht dafür
> an den "Handlungserfolg" anzuknüpfen. So erfasst man jedenfalls die Fälle,
> in denen in Deutschland jemand sein Webangebot lediglich in den USA hostet,
> dennoch den deutschen "Markt" im Auge hat (alles natürlich unter der Prämisse,
> dass Nazi-Propadanda strafbar sein soll - was ich im Grundsatz für richtig
> halte).