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Re: Akute Gefahr durch "Gesetz zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen"



> von der Treue zur Verfassung.". Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre
> bedeutet auch, diese Ergebnisse verbreiten und anwenden zu dürfen.

Dummerweise gibt es aber nicht den Anspruch auf staatliche Finanzierung
bestimmter Lehrstuehle.

Komme gerade aus so einer Cryptoausstellung. Nun kann man sagen, dieses
Zeug mit Zahnraedern ist was ganz anderes als ein Computerprogramm. Aber
diese Enignas etc waren alle patentiert. Ob die nun drei oder 4 Raeder
hatten, immer wieder neu.

H.