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Re: Akute Gefahr durch "Gesetz zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen"




Ich bin einfach nur erschüttert.

Dieses Gesetzesvorhaben geht frontal gegen GG.§5.(1) "Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und
die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.", wenn einem Professor das Recht abgesprochen wird,
seine Erkenntnisse zu veröffentlichen und allen nutzbar zu machen.

Ihm wird im Folge der effektiven Durchsetzung des Gesetzes sicher verboten, die
Technologie normal zu veröffentlichen, denn nur dann kann der Weg bis zur
Patenterteilung gegangen werden, sonst gäbe es keine Neuheit mehr. Damit wird er in
GG.§5.(1) verletzt. Außerdem wird er auch in GG.§4.(1) "Die Freiheit des [...]
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." verletzt, denn zur Freiheit des
weltanschaulichen Bekenntnisses gehört die Freiheit, es anderen sagen zu dürfen,
jederzeit.

Das zentrale Grundrecht, was dadurch verletzt wird, ist GG.§5.(3) "Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht
von der Treue zur Verfassung.". Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre
bedeutet auch, diese Ergebnisse verbreiten und anwenden zu dürfen.

Außerdem geht dieses Gesetzesvorhaben gegen den Geist des Patenrechts. Das
Patentrecht wurde geschaffen, damit Erfindungen, die sonst ein Betriebgeheimnis
geblieben wären, veröffentlicht werden, im Austausch gegen ein befristetes Monopol,
diese Erfindung zu verwerten. Danach gehört die Erfindung allen.

Die Hochschule, finanziert durch öffentliche Mittel, forscht zu gunsten der
Allgemeinheit und des allgemeinen Fortschritts. Die Forschungsergebnisse sind schon
per se öffentlich und kein Betriebsgeheimnis. Demzufolge, gibt es auch keinen
Handel, wo die Öffentlichkeit das Betriebsgeheimnis gegen ein Monopol austauscht,
denn die Öffentlichkeit hat bereits das Geheimnis. Wird dennoch ein Monopol
eingerichtet, so dann ohne Grund, denn wozu braucht die Öffentlichkeit ein Monpol
zum Nachteil der Öffentlichkeit?

Für den Fall, dass sich ein Wissenschaftler "absetzt" und privat eine Gewinn
versprechende Erfindung nutzen will, statt sie zu veröffentlichen, bleibt ja die
Patentierung nach "Hochschullehrerprivileg" offen.

Mit der angestrebten Änderung werden also die nicht Gewinn versprechenden
Erfindungen der Öffentlichkeit vorenthalten, die vorher der Öffentlichkeit
zugänglich waren. Damit wird der "Wissens- und Technologietransfer" stark gehemmt.
Wie kommt man auf die Idee, dass dieser vergrößert wird??

Xuân.