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RE: [FYI] Digitale Signatur




Hallo Heiko,

> -----Original Message-----
> From: Heiko Recktenwald [mailto:uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de]

> > rumliegen laesst, faellt das unter vorsaetzliche Dummheit und sollte
> > auch dementsprechend bestraft werden.
> Hmm. Schadensersatz mag er zahlen muessen, aber keinesfalls 
> Erfuellung.

Mag sein. Das duerfen sich die Juristen ausdenken.
Inwieweit grobe Fahrlaessigkeit auf den Nutzer umgelegt wird ist
frueher oder spaeter vermutlich Kontextabhaengig. Den Haendlern
kann man das Risiko unter Verwendung von Gerling & Co. sicherlich
aufbrummen. Ich bezweifle aber, dass Behoerden lange mit sich
spassen lassen. Spaetestens wenn ein klassischer Beamter aufkreuzt
wirds hakelig mit der Risiko Traegerschaft.
(Stichwort: eGovernment)

> Verclicken, alle moeglichen Irrtuemer gibts da. 

Ich moechte mich gegen das "Verklicken" verwahren.
Der Nutzer muss eine mind. 6-8 stellige PIN eingeben bevor
die Signatur erzeugt werden kann. Mit Verlaub, wer sich da
"verklickt" faellt unten durch.
 
> Und die wenigsten muessen grob fahrlaessig sein. Ob man einige Sachen
> ueberhaupt wird "bestrafen" koennen, ist auch sehr fraglich.

Genauso sieht es mit dem Risiko fuer Haendler, andere Nutzer,
Behoerden, usw. usf. aus. Im Prinzip muesste der Gesetzgeber erstmal
die Funktionsfaehigkeit seiner Gesetze versichern lassen. Heute klagt
der Mainstream doch sowieso gegen alles und jeden auf Schadensersatz.

> Vielleicht ist das einfach ein Risiko des eCommerces, das die Anbieter
> tragen muessen. Und tragen werden. Denn die meisten User sind 
> eben keine DAUs, sondern wollen das haben, was sie anclicken.
> Sonst waeren Unternehmen wie Amazon laengst pleite.

Damit ist das Problem doch schon geloest.
Wenn sie es haben wollen und es anklicken dann wuerde im SigG-Fall die
Aufforderung einer Signatur erscheinen, der Nutzer liest den Kassenbon
und unterschreibt (siehe Tankstelle bei Zahlung mit ec-/Kreditkarte).
Damit hat er eine Willenerklaerung abgeben und muss erfuellen bzw.
droht ihm Schadensersatz wegen Nicht-Erfuellung, was mitunter teurer
werden kann als Erfuellung.

Wenn ich "irrtuemlich" einen Vertrag unterschreibe bleibt die Frage ob
es ein Haustuergeschaeft war (Anm.: darunter faellt auch Internet) und
ich 14 Tage lang eine Widerrufserklaerung abgeben kann oder ob es ein
Vertrag mit sofortiger Wirksamkeit ist (ich gehe irgendwohin und unter-
schreibe bzw. habe bereits Leistungen in Anspruch genommen, die ich
nicht zurueckgeben kann).

Die digitale Signatur ist in solchen Faellen nicht anders zu handhaben
als die handschriftliche Signatur. Ob ich nun "Willi X" auf eine
gestrichelte Linie schreibe oder "45982037" in ein zertifiziertes Terminal
eingebe macht nur einen Unterschied in der Form des Aufwands. Beide Male
muss ich mich bewegen und eine koordinierte Aktion durchfuehren, die
ein bestimmtes Mass an Zeit erfordert.

Was nicht passieren darf ist eine "One-Click-Signature". Die Amerikaner
werden das garantiert naechsten Mittwoch erfinden, patentieren und die
Verwendung durchsetzen. Aber das ist nicht so schlimm, die USA sind
ohnehin ein Entwicklungsland.

Gruss,
Christian