[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Swpat-Konsultationsfragen
- To: swpat@ffii.org
- Subject: Swpat-Konsultationsfragen
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: 06 May 2001 18:31:52 +0200
- Cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
- User-Agent: Gnus/5.0808 (Gnus v5.8.8) Emacs/20.7
Unter
http://swpat.ffii.org/stidi/
finden sich jetzt 8 Fragenkomplexe, die unserer Meinung nach jeder
Konsultation, Anhörung oder Studie im Vorfeld einer EU-Richtlinie
über Softwarepatente als Leitfaden dienen können:
Die richtigen Fragen
Verschiedene Regierungsorgane haben immer wieder Konsultationen über
die Patentierbarkeit von Computerprogrammen durchgeführt, aber in den
meisten Fällen wurden von vorneherein falsche Fragen gestellt, die zu
Scheindebatten und weitgehend nutzlosen Studien führten. Wir glauben,
dass jede seriöse Diskussion von den folgenden Fragen ausgehen sollte.
1. Bei wieviel % der bislang vom EPA gewährten 30000 Softwarepatente
ist der beanspruchte Beitrag zum technischen Fortschritt so
wertvoll, dass es sich für uns als Gesetzgeber lohnen könnte,
diesen Beitrag mit einem 20jährigen Monopol zu erkaufen?
Was wird typischerweise beansprucht, und wie hoch ist der
Innovationsaufwand?
2. Leidet die Innovationsfreude der Softwarebranche an zu schneller
Nachahmung, oder ist Nachahmung unter den Regeln des Urheberrechts
so kostspielig, dass dem Vorreiter am Markt genügend Vorteile
bleiben?
3. Welche Beiträge zum Fortschritt der Informationstechnik verdanken
wir dem Anreiz durch Patente?
Warum hätten konventionelle Anreize auf Grundlage des
Urheberrechts nicht genügt?
Wie müsste ein "maßgeschneidertes Software-Vergütungsrecht" (lex
sui generis) aussehen, welches die Vorzüge von Urheber- und
Patentrecht verbindet und die Nachteile vermeidet?
4. Warum gibt es Freie Software aber nicht freie Hardware?
Wie unterscheidet sich die Ökonomie der immateriellen Güter von
der der materiellen Güter?
Welche Rolle kann/soll freie/quelloffene Software für die
Informationsgesellschaft spielen?
Unter welchen Regeln können proprietäre und freie Software
produktiv zusammenwirken?
5. Nach welchen Regeln beurteilen EPA, BGH und BPatG heute die
Patentierbarkeit von Software?
Sind diese Regeln klar?
Wo wurden sie am klarsten formuliert?
6. Nach welchen Regeln beurteilten EPA, BGH und BPatG um 1980 die
Patentierbarkeit von Software?
Waren diese Regeln klar?
Wo wurden sie am klarsten formuliert?
7. Welche klaren Abgrenzungsregeln/Erfindungsbegriffe stehen derzeit
zur Debatte?
Wie viel % der bisher erteilten EPA-Patente (Hard- und Software)
würden durch die jeweilige Abgrenzungsregel als rechtsbeständig
bestätigt?
8. Was passiert mit den Patenten, die nach einer neuen Richtlinie
keinen Bestand mehr haben?
Vorab unsere Antwort zu Frage 7:
A: neue EPA-Doktrin: "alle praktischen und wiederholbaren Problemlösungen"
http://swpat.ffii.org/vreji/papri/jwip-schar98/
150%
B: Technikbegriff: "Lösungen, die neue naturwissenschaftliche Erkenntnisse beinhalten"
http://swpat.ffii.org/stidi/eurili/
97%
C: Schlitterkurs: B sagen und A meinen, in Zickzackbewegungen zu immer weiterer
Patentierbarkeit hin treiben. Zwecks "Rechtssicherheit" (= Verhinderung
des Widerstandes "konservativer" Gerichte wie etwa BPatG/17)
diesen Zickzackkurs durch eine widersprüchliche europäische Richtlinie
absichern.
http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/
97-150%
D: Lutterbeck/Horns/Gehring: A, aber mit abgeschwächter Sperrwirkung
http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bmwi-luhoge00/
150% (mit abgeschwächter Sperrwirkung)
-phm