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Re: Anfaenge inhaltlicher Kontrolle von Nachrichten



On Tue, 8 May 2001 13:27:05 +0200 (CEST), Heiko Recktenwald
wrote:

>> harmlosere "Substitut" Teergrube zumindest die eindeutig
>> rechtswidrige vollständige Unterdrückung zu verhindern? Also
>
>Vorsicht. "Eindeutig" ist sowieso nichts und "eindeutig rechtswidrig" ?
>Bist Du das Bundesverfassungsgericht oder der Papst ?
>
>Dachte bisher, das Netz beruhe auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und
>Freiwilligkeit.

Ich vertrete die Auffassung, dass Dienstleister im IT-Bereich
oder den Administrator die Nachrichten der Benutzer nichts
angehen. Wenn von mir vermitteltes oder in meinem Auftrag beim
Kunden eingesetztes Personal derartige Handlungen inhaltlicher
Kontrolle ohne eindeutigen Auftrag des Kunden vornehmen würde,
wäre das für mich Grund für eine fristlose Kündigung, bzw.
Aufhebung des Vertrags.

Da das Verhältnis des Postmasters i.d.R. das des Arbeitnehmers zu
dem für seine Handlungen verantwortlichen Arbeitgeber ist, sehe
ich da keinen Spielraum für Gegenseitigkeit oder Freiwilligkeit.
Die Persönlichkeitsrechte der Benutzer haben höchste Priorität.

In einer demokratisch organisierten Organisation (Verein) würde
ich soziale Aushandlungsprozesse akzeptieren, wobei
ergebnisoffene Diskussionen die Glaubwürdigkeit der
resultierenden Entscheidungen erhöhen. Es muss kein Fehler sein,
die Entscheidungen in Form einer Policy zu formulieren und
Veränderungen ggfs. zu begründen.

Gruss,

-gm