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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung



Ich würde es anders zusammenfassen..

Es gibt Leute, die wollen ein bestimmtes Ziel erreichen ...

und es gibt andere Leute, die die derzeitige Lage erklären...

Was Rechtsfortbildung angeht, kann der ffii ja versuchen gegen
eine mehr als hundertjährige Tradition anzukämpfen. Insofern sind
die juristischen Äusserungen von Hartmut nicht gerade von
vertiefter Kenntnis geprägt. Allerdings hat er ein Ziel. Bloss
halte ich den Angriff auf die Rechtsfortbildung für das falsche
Schlachtfeld. Das versucht Herr Pfeiffer ihm beizubringen.

Mit der Amerikanisierung und der damit stärkeren Polarisierung
Richtung common law wird das mit der Rechtsfortbildung noch
schlimmer..

Etwas weniger Polemik hätte die Diskussion erfreulich werden
lassen, weil viele Aspekte deutlich werden.

Gruss

Rigo

On Tue, May 22, 2001 at 02:57:52PM +0200, Andreas Leue wrote:
> apfeiffer@beetz.com writes:
> > >PA Pfeiffer iterierte zum 10xn-ten mal:
> > > ...
> > ...
> > Spätestens wenn jemand damit Knete verdienen will, wird's materiell,...
> 
> Ivh vermute, dass darf als aeusserst praegnante Kurzzusammenfassung eines
> Ihrer Argumentation zugrundeliegenden Denkaxioms verstanden werden.
> 
> ceterum censeo et consentio:
> > > ...
> > >Diese Behauptung haben wir hier schon oft widerlegt.
> 
> Gruss,
> Andreas Leue