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Re: Eigentum an Rechtstiteln, nicht Ideen



> > Der Artikel 14 ist sehr viel weiter als das sachenrechtliche Eigentum.
> 
> Achja? Wo steht das?

Das lernt man spaetestens im 2. Semester. Es geht da halt nicht um
Sachenrecht, sondern die Verfassung, den verfassungsrechtlichen
Eigentumsbegriff. Da sich daraus aber kein Anspruch auf Patenterteilung
konstruieren laesst, sondern nur aufs Behalten von Patenten, die man nun
mal bekommen hat, siehe mail von AHH, spielt es hier allenfalls eine
Nebenrolle.

Gruss,

H.