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Re: Eigentum an Rechtstiteln, nicht Ideen



> AHH schrieb:
> 
> > Erst _nachdem_ der Einzelne dadurch in die Lage versetzt worden ist,
> > ein absolutes Recht oder eine entsprechende Antwartschaft zu
> > erwerben, greift die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Ein einmal
> > gewaehrtes Patent darf dem Inhaber ausserhalb der Spielregeln des
> > PatG zum Anmeldezeitpunkt ebensowenig ohne Gueterabwaegung mit Art.
> > 14 GG wieder weggenommen werden wie z.B. ein Rentenanspruch.

STOP - brrrr!

patente sind KEIN eigentum und damit nicht von Art. 14 abgedeckt.
genauso wie urheberrecht sind sie zeitlich befristete staatlich
vergebene monopolrechte.
die inhaber dieser rechte, besonders jene die viele davon gesammelt
haben, versuchen gerne mit buzzwords wie "Intellectual Property" den
unterschied zu verwischen.

uebrigens ist auch ein rentenanspruch kein eigentum, sondern eben ein
anspruch.

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