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Re: Allmendentragoedie und Parzellentragoedie



On 22 May 2001, at 21:43, Rigo Wenning wrote:

> Der Begriff "Eigentum" passt generell nicht zu Rechten an
> Immaterialgütern. Experten wehren sich regelmässig gegen den
> Begriff "geistiges Eigentum". Wessen Geist gehört einem dann?

Ich glaube, dass kann man immer nur "indirekt" verstehen:

Der Gesetzgeber schafft in Gestalt des Urheber- oder Patentrechtes 
die Moglichkeit, dass Private sich Monopolrechte an Immaterial-
"guetern" verschaffen.

Erst _nachdem_ der Einzelne dadurch in die Lage versetzt worden ist, 
ein absolutes Recht oder eine entsprechende Antwartschaft zu 
erwerben, greift die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Ein einmal 
gewaehrtes Patent darf dem Inhaber ausserhalb der Spielregeln des 
PatG zum Anmeldezeitpunkt ebensowenig ohne Gueterabwaegung mit Art. 
14 GG wieder weggenommen werden wie z.B. ein Rentenanspruch.

Demgegenueber duerfte der Gesetzgeber (rein theoretisch, TRIPS usw. 
mal aussen vor) m.E. durchaus beschliessen, dass ab einem bestimmten 
Tag keine neuen Patentanmeldungen mehr entgegengenommen werden und 
dass ab diesem Tag auch keine Anwartschaften mehr begruendet werden 
koennen. Alle aelteren Patente bzw. Anwartschaften muessten dann aber 
noch nach dem materiellen Recht des Anmeldetages zu Ende gebracht 
werden.

"Geistiges Eigentum" ist dann schlicht diejenige Menge an von 
natuerlichen oder juristischen Personen erworbenen (Monopol-)Rechten, 
die insbesondere im Bereich des Urheber- und Patentrechtes durch 
positivrechtliche Grundlegung seitens des Gesetzgebers erwerbbar 
waren und durch passende Lebenssachverhalte auch konkret erworben 
worden sind.      

Nur durch den Realakt des Vollendens eines Werkes oder des 
Volleindens einer Erfindung allein entsteht noch kein "Geistiges 
Eigentum", da muss erst positives Recht hinzutreten. Vor dem 
konkreten (Monopol-)Rechteerwerb kann  dieses positive Recht beliebig 
restruktiv sein, ohne gegen Art. 14 GG zu verstossen - das PatG ist 
es ja auch, z.B. Anmeldepflicht usw.

Gruss,

Axel