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Re: Allmendentragoedie und Parzellentragoedie



In schulung.lists.fitug-debate you write:
>> Der Begriff "Eigentum" passt generell nicht zu Rechten an
>> Immaterialgütern. Experten wehren sich regelmässig gegen den
>> Begriff "geistiges Eigentum". Wessen Geist gehört einem dann?

>Ich glaube, dass kann man immer nur "indirekt" verstehen:

>Der Gesetzgeber schafft in Gestalt des Urheber- oder Patentrechtes 
>die Moglichkeit, dass Private sich Monopolrechte an Immaterial-
>"guetern" verschaffen.

[ Erklaerung geloescht ]

Der Begriff "geistiges Eigentum" hat noch einen anderen Bug.
Er suggiert eine Parallele zu physischem Eigentum in dem Sinne,
dass die monopolistische Verfuegungsgewalt ueber den fraglichen
Gegenstand unbefristet waere. 

Das ist genau nicht der Fall: Alle bekannten Arten geistigen
Eigentums sind auf die eine oder andere Art befristet. Bei
Urheber- und bei Patentrechten ist dies explizit gemacht, durch
die Laufzeit der Schutzrechte. Bei den Markenrechten ist dies
implizit, durch die Notwendigkeit, die Schutzrechte aktiv
wahrzunehmen, also den geschuetzten Begriff oder das geschuetzte
Logo aktiv zu verteidigen (durch Abmahnungen etc).

Der Sinn (also die Ursache fuer die Entstehung dieser Rechte)
von geistigem Eigentum, speziell bei Urheber- und Patentrechten
ist NICHT die Sicherung der Eigentumsrechte, sondern die
Schaffung von Vorasusetzungen fuer die Schaffung moeglichst
grosser intellektueller Vielfalt. Dazu gehoert, als Begruendung
fuer die Schaffung der Schutzrechte, die Schaffung von
Lebensgrundlagen fuer die hauptberuflichen Autoren von Content
und die Schaffung von Schutz fuer die Investoren in Content.
Dies ist aber niemals Selbstzweck gewesen, sondern immer nur
Mittel zum Zweck.

Kristian