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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung



On 28 May 2001, at 9:38, PILCH Hartmut wrote:

> Wenn der
> AHH-Vorschlag vom EPA kaeme, waere er sicherlich eine Ueberlegung
> wert.  

Hier wird uebertaktiert.

Das EPA bzw. die das EPA tragende Europaeische Patentorganisation 
_koennen_ dazu nicht viel sagen, selbst wenn sie es wollten, wegen 
Artikel 64 Abs. (1) und (3) EPÜ.

Die Schrankenbestimmungen sind eindeutig Sache des nationalen 
Gesetzgebers.

--AHH