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Re: [ox] Re: Jap. Buch über Karmark ar-Patent



"Axel H Horns" <horns@ipjur.com> writes:

> Es handelt sich bei der T1-Schrift um eine Veroeffentlichung im Sinne 
> des Art. 67 (3) EPÜ i.V.m. Art. III § 8 Abs. (2) IntPatÜG und § 33 
> PatG - einstweiliger Schutz nach Veroeffentlichung, aber vor der 
> Patenterteilung. 

Kann man herausbekommen, ob die Patentierung an mangelnder Technizität
oder an mangelnder Initiative seitens des Antragsstellers gescheitert
ist? Lassen sich diese Informationen auch der DEPATISNET-Datenbank
entnehmen?