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PA-Kammer fordert Gebrauchsmuster für Verfahren, Rechenregeln, Therapie etc



Mitte 1999 erarbeitete die EU-Kommission / GDBM ein Vorschlag zur
"Harmonisierung" des Gebrauchsmusterschutzes in Euroland.

Gebrauchsmuster, auch "kleine Patente" genannt, wirken wie Patente,
haben eine Laufzeit von 5-10 Jahren, werden ohne Sachprüfung vergeben,
und waren bisher in ihrem Anspruchsbereich auf materielle Erzeugnisse
mit leicht greifbaren Merkmalen beschränkt.

Der neue EU-Richtlinienentwurf soll(te) dafür sorgen, dass
Gebrauchsmuster nun auch für Verfahren und Computerprogramme
erhältlich werden.

Unter

        http://www.patentanwaelte.de/aktuell/gebrauchsmuster.html 

findet sich eine Stellungnahme der Patentanwaltskammer dazu, die

- zur Ausdehnung des Gebrauchsmusterschutzes auf Verfahren applaudiert
- "insbesondere die Aufnahme von Computerprogramm-Erfindungen in den
   Kreis der gebrauchsmusterfähigen Erfindungen begrüßt"
- kritisiert, dass Gebrauchsmuster nicht auf chemische und
  pharmazeutische Verfahren erhältlich sein sollen
- kritisiert, dass medizinische/chirurgische Methoden weiterhin
  ausgenommen bleiben sollen und bemerkt, dass mit der Änderung von
  Art 52 EPÜ die ärztliche Therapiefreiheit bei Patenten abgeschafft
  werden solle und folglich auch bei Gebrauchsmustern nicht länger
  erforderlich sei.

Interessant dabei ist u.a.

- die PatanwKammer behauptet, KMU, Hochschulen und Einzelpersonen zu
  vertreten, und wendet sich gegen Forderungen der chem./pharm. "Großindustrie",
  keine Gebrauchsmuster in ihrem Bereich zuzulassen.
- die PatanwKammer erklärt die geplante Änderung von Art 52.4 EPÜ in 
  genau der Weise, in der der Offene Brief des FFII ihn erklärte:
  als Aushöhlung der ärztlichen Therapiefreiheit und des Begriffs der
  "gewerblichen Anwendbarkeit".  Das BMJ hat im letzten November
  unsere diesbezügliche Warnung übrigens ignoriert und die Wünsche des
  EPA bezüglich Art 52.4 widerspruchslos abgenickt.
- die PatanwKammer behauptet ohne jeden Beleg, die Vergabe von 10-jährigen
  Monopolen auf Trivialitäten (bei Gebrauchsmustern ist die
  Erfindungshöhe tendenziell noch geringer als bei Patenten, auch wenn
  dies nicht messbar ist) sei schon deshalb undbedenklich und
  wirtschaftsfördernd, weil die Trivialitäten offenbart werden und das
  Monopol darauf "nur" 10 Jahre dauert.

Der Richtlinienentwurf schläft noch immer in Brüssel.
M.W. wurde er nie offiziell zurückgezogen.

--
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/ 
79100 Unterschriften gegen Logikpatente: http://petition.eurolinux.org/