[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: DDoS im StGB



"Weber & Partner" <mail@weberundpartner.de> writes:

> ;-) Es geht nicht um die Schwere der Delikte, sondern um die Frage,
> ob ein Straftäter sich entschuldigen kann mit der Behauptung, sein
> Opfer hätte nicht für den eigenen Schutz gesorgt und sei somit
> selber schuld. Das kann er natürlich nicht.

Das ist sicherlich formal korrekt, denn sonst haben wir es nicht mit
einem Straftäter zu tun. Trotzdem besteht häufig die Möglichkeit,
durch die vermeintlich sachgemäße Nutzung eines Dienstes diesen Dienst
nachhaltig zu stören, was keineswegs dem Nutzer anzulasten ist.

Das ganze hat mit DDoS allerdings überhaupt nichts zu tun, da gegen
die eigentlich Wirkung (Unterbrechung des legtimen Verkehrs und
dadurch Verluste, hohe Kosten für das übertragene Volumen) kaum
Prävention möglich ist.