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Re: DDoS im StGB



On 01-06-22 10:21, Weber & Partner wrote:
> 
> Das hatten wir doch gestern in Netlaw. Ich würde sagen, das ist ein § 303a,
> u.U. auch ein § 303b StGB und zwar mindestens bedingt vorsätzlich. Wenns
> nicht klappt, so wie gestern, nur Versuch. Kein Art. 5, weil keine Meinung
> geäußert, sondern lahmgelegt wird (wer Schaufenster einwirft zerstört auch,
> selbst wenn er damit "etwas sagen" will). Eine Versammlung ist es auch
> nicht, es müssen sich Menschen versammeln, keine Daten. Die Jungs locken
> alle aufs Glatteis, weil sie sagen, das sei eine Demo. Es ist ein Art
> Protest, das stimmt schon, aber strafbar, so wie Schaufenster einwerfen.

CPU-Nutzung durch einen unberechtigten ist nicht strafbar. Eine
Argumentation, dass "Bandbreite" ohne "Berechtigung" genutzt
wird, ist kaum haltbar. Das ist wie die "Entziehung elektrischer
Energie". Letztlich hat man sich wegen "nulla poena sine lege
scripta" dafür entschieden, einen eigenen Paragraphen zu bauen
und gerade nicht den Diebstahlsparagraphen anzuwenden. 

So liegt es auch hier, weil die angesprochene Verhaltensweise bei
Einführung der Computerkriminalitätsdelikte besprochen wurde,
ohne allerdings "Bandbreite" zu erwähnen. Die unberechtigte
Nutzung der CPU wurde explizit ausgenommen. 

Die mit einer DDoS verbundenen Attacken sind so vielschichtig und
so wenig erforscht, dass es zu früh ist, um mit der gesetzlichen
Keule zu kommen. IMHO ergäben sich nur Friktionen.

Von daher bin ich genause gespannt auf die Antwort von heise, wie
denn die Begründung für deren Annahme aussieht. (Note: IAL)

Oder wird versucht, etwas herbeizuschreiben?

Gruss

Rigo