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Re: DDoS im StGB



On Fri, Jun 22, 2001 at 10:57:53AM +0200, Weber & Partner wrote:
> Auf dem Server liegen Daten, die von Kunden abgerufen werden können, man
> kann dort sogar Flüge buchen Meilen einlösen usw. Von § 303a geschützt ist
> die Verwendbarkeit der Informationen. Unterdrücken heißt (auch zeitweiliges)
> Entziehen vor dem Zugriff des Berechtigten.
Das wäre sicherlich der Fall, wenn ein einziger mit einer nicht vorhergesehenen
Attacke den Server lahmlegt, aber was ist, wenn viele Clients mit einem
"normalen" Zugriff, für den der Server extra eingerichtet wurde, darauf 
zugreifen. Das ist ja so als würden 1000 Leute eine Aldi Filiale stürmen, 
Waren aufs Fließband legen und dann sagen "oups sorry, kein Geld dabei" und
gehen, die kann man ja AFAIK auch nicht belangen obwohl sie den Ladenbetrieb
lahmlegen. Oder?

> Gruß, Jan
tschüss,

    -christian-

-- 
This is a test of the Emergency Broadcast System.  If this had been an
actual emergency, do you really think we'd stick around to tell you?