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Re: DDoS im StGB



"Weber & Partner" schrieb:

[Strafbarkeit von Online-Demos]

> Das hatten wir doch gestern in Netlaw. Ich würde sagen, das ist ein §
> 303a,
> u.U. auch ein § 303b StGB und zwar mindestens bedingt vorsätzlich.

Ich habe, wiewohl AL (a lawyer), noch keine _Begründung_ dafür gelesen,
worin bei einer DoS-Attacke die Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
Veränderung von Daten liegt. Die Datenbestände der Lufthansa sind durch
massenhafte Online-Abrufe des Servers nicht gefährdet. Die Chance auf weitere
Daten ist vom Schutzbereich nicht umfaßt.

Mag ja sein, daß es sich nicht um eine Demo handelt. Deswegen ist das
Verhalten aber noch nicht strafbar.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Mayer

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Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer   patrick.mayer@gmx.de
Informationen zum Medienrecht: http://www.artikel5.de