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Re: Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?



Moins,

Hauke Moeller schrieb am 19. Juni 2001:

> > in das Gaestebuch einer Stadt bzw. Gemeinde schrieb. Die Polizei
> > fragt gerade nach der IP.
> 
> Die Herausgabe der IP an die Polizei ohne richterlichen Beschluß oder
> Beschluß der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug ist übrigens eine
> Straftat. Die allerdings nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird
> und in der Praxis wohl eher gar nicht.

Du kennst die uebliche Praxis?

Die Polizei kommt, will die IP. Bekommt sie nicht. Stattdessen sagen
sie uns, was sie genau brauchen, wir extrahieren das ganze und
brennen es auf CD. Diese CD kommt in den Safe, bis die Polizei Zeit
genug hatte, den entsprechenden Antrag zu besorgen.

(wenn es die IP eines bestimmten Call-by-Call-Providers ist, ruf ich
da notfalls auch an und sag ihnen sie sollen Daten eines bestimmten
Tages laenger aufheben, weil die behaupten nur 12 Stunden diese
Daten zu halten. Aber weder, welche Daten genau, noch von wann genau).

Die Polizei kennt die Prozedur inzwischen gut genug, die kennen die
Spielregeln. Zumindest bei uns. Insofern ist das ueberhaupt kein
Problem. Und wenn wirklich mal Gefahr im Verzuge ist (ja, gabs auch
schonmal), dann kriegen wir das natuerlich schriftlich und vorher
gibts nix.

Auch die Polizei ist daran interessiert, dass es nach den Gesetzen
ablaeuft. Manchmal muss man ihr zeigen wie das auszusehen hat, aber
danach wissen die Leute das.

Ciao, Hanno
-- 
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