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Re: Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?



Moins,

Oliver Gassner schrieb am 18. Juni 2001:

> wie ist folgender Fall zu bewerten (d.h. macht sich der Poster
> strafbar/rechtlich angreifbar? Ggf. wessen?)
> 
> Eine Person setzt ein Posting in einem Band-Homepage-Gaestebuch
> ab, in dem sie die Fans der Band massiv beschimpft (die Band ist
> in der Vergangenheit politisch zweideutig aufgefallen - wer rät
> es? ;) ).

Hmm, also ich habe gerade auf dem Tisch (Ja, ich bin bei Strato bzw.
KPNQwest einer der beiden Kontaktpersonen fuer die Polizei) etwas
aehnliches auf dem Tisch, wo jemand etwas beleidigendes
in das Gaestebuch einer Stadt bzw. Gemeinde schrieb. Die Polizei
fragt gerade nach der IP.

> ... einer _weiteren_ Person, die aufgrund dieser Message diverse
> unfreundlichste E-Mail bekommt. (Eben der Uniaccountinhaber.)

Nett. Absenderverschleierung. Allerdings nicht strafbar.

> Die IP dessen, der das Posting abgesetzt hat, sollte ermittelbar
> sein. (Wird vom Gästebuchbetreiber mitgeloggt.) Uhrzeit steht
> auch fest.
> 
> Frage: Welcher Tatbestand ist gegeben um ggf. den Provider dazu
> zu bekommen, den Namen des Postenden herauszugeben. D.h. worauf
> könnte eine Anzeige lauten?

Das bitte den Anwalt fragen, _nicht_ hier. Den Anwalt brauchst Du
sowieso (Patrick, Rigo?)


> Ich schätze was der Poster getan hat ist vergleichbar dem
> Einsenden einer Leserzuschrift an eine Zeitung unter falschem
> (aber existenten) Namen. Wäre das strafbar bzw. 'anzeigbar' und
> wenn ja als was?

Mich erreichen oft genug entsprechende Anfragen. Wenn es wirklich
beleidigend ist (und auch der Richter/Staatsanwalt das so sieht)
gibts wohl gute Chancen gegen die Person vorzugehen.

Ciao, Hanno
-- 
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