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Re: [debate] Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?



Hi,

Oliver Gassner (carpe.com@gmx.de) - Mon, Jun 18, 2001 at 09:54:02PM +0200:
> Frage: Welcher Tatbestand ist gegeben um ggf. den Provider dazu
> zu bekommen, den Namen des Postenden herauszugeben. D.h. worauf
> könnte eine Anzeige lauten?

Aus dem Hohlen Bauch heraus, wuerde ich es mit Adress-Missbrauch
versuchen. Aber praktisch bringt es nichts, habe ich hier in Muenchen
letzten Herbst vergeblich versucht.  (Das daemliche Papier suche ich
gerade noch) Ich glaube, sinngemaesse Aussage war: Schaden nicht gross
gennug.

Irgendwo flog die Tage auch eine URL durchs Netz von einem Amerikaner,
der versucht hat einem hartnaeckigen Hacker-Kiddi das Handwerk zu legen.
FBI(sinngemaess): unter 5-stelligen Schadenssummen fangen wir garnicht
erst an.

neko
-- 
Simone Demmel					neko@greenie.muc.de