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Re: menschen-/buergerrecht



On 26.07.2001 00:43 Uhr, Florian Weimer at <fw@deneb.enyo.de> wrote:

>>>> Wenn man Arbeit hat, Rente bezieht oder sonst irgendwie fuer sich selbst
>>>> sorgen kann, dann kann man genau das tun.
>>> 
>>> Eben, sobald man nachweist, daß man dem sozialen Sicherungssystem im
>>> neuen Land nicht zu Last fällt, genießt man das entsprechende Recht.
>>> Das ist nicht gerade das, was ich unter Freizügigkeit verstehe.
>> 
>> Das sehe ich genauso. Dennoch ist es ein himmelweiter Unterschied zur
>> Situation von Nicht-EU-Auslaendern.
> 
> Echt? Zu ähnlichen Bedingungen bekommt man ja schon fast einen
> Wohnsitz in den USA.

Quatsch. In den USA muss man erheblichen Aufwand treiben, um als Auslaender
ueberhaupt eine Arbeitserlaubnis zu bekommen (wie umgekehrt Amis hier
natuerlich auch); man (bzw. der Arbeitgeber) muss etwa nachweisen, dass kein
US-Buerger (bzw. EU-Buerger) fuer die Stelle gefunden werden konnte.

-- Boris Groendahl

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