[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Wann ist es Zeit, sich zu wehren?



Igor Gilitschenski <Igor.Gilitschenski@RUS.Uni-Stuttgart.DE> writes:

>> Es ist noch andere Abhilfe möglich, da die Verfassungsorgane noch
>> operieren.

> Welche sind es denn auf der EU Ebene, abgesehen vom
> Verfassungsgericht (falls es ein solches gibt. Oder heisst
> es einfach Europaeischer Gerichtshof)?

Das BVerfG kann ja auf Antrag prüfen, ob die Abtretung von
Hoheitsrechten sich noch mit den im Grundgesetz verankerten
Grundrechten vereinbaren läßt.

> Ausserdem steht das vorher erwaehnte in der deutschen Verfassung.

Es gibt keine deutsche Verfassung, nur das ewige Provisorium namens
Grundgesetz.

> Eine
> EU - Verfassung gibt es ja noch net, sondern nur komische Rahmenvertrae-
> ge, welche ja weit von einer Verfassung entfernt sind.

Es gibt diverse verbriefte Rechte, die aber vielleicht trotz ihres
Namens eine eher ungewohnte Bedeutung haben (siehe Freizügigkeit).