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Re: "Academie des Technologies" fuer Softwarepatente



"Axel H Horns" <horns@ipjur.com> writes:

> On 20 Jul 2001, at 8:57, Florian Weimer wrote:
> 
>> Hat Frankreich nicht reine Registerpatente? Dann müssen sie im Zuge
>> der europaweiten Harmonisierung ihr Patentsystem völlig umkrempeln.
>> Das machen sie ohne weiteres mit?
> 
> Das hat damit nichts zu tun. "Registerpatent" heisst ja nur, dass vor 
> der Eintragung in das Register nicht substantiell geprueft wird. Die 
> Auseinandersetzung ueber die materielle Gueltigkeit findet dann erst 
> im Verletzungsprozess statt.

Was ja angesichts des sogenannten Ambivalenzbereichs, der entsteht,
wenn die Patentierbarkeit anhand einer verwirklichungsunabhängigen
Beschreibung der Erfindung geprüft wird, keine so schlechte
Alternative zu sein scheint.