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Re: Stasi Unterlagen Gesetz
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: Stasi Unterlagen Gesetz
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Wed, 11 Jul 2001 16:00:56 +0200 (MEST)
Hat sich erledigt.
>Dass die Veroeffentlichung eine Perpetuierung der Abhoersituation ist,
>liegt auf der Hand. Die "Rechtsstaatswidrigkeit" dauert fort. So wuerde man
>es in jedem vergleichbaren sonstigen Fall sehen.
Btw:
S: 22
Verwendung von Unterlagen fuer Zwecke parlamentarischer
Untersuchungsausschuesse
(1) Das Recht auf Beweiserhebung durch parlamentarische
Untersuchungsausschuesse nach Artikel 44 Abs. 1 und 2 des
Grundgesetzes erstreckt sich auch auf Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend fuer parlamentarische
Untersuchungsausschuesse der Laender.
Hier gilt ja die StPO nur entsprechend. Also wenn die Unterlagen aufgrund
irgendwelcher
Beweisverbote im Strafverfahren nicht verwendet werden koennen, heisst das
im Verhaeltnis
zwischen Verfassungsorganen gar nichts. Seltsames Schleswig Holstein !
H.