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c't ueber Bundestags-Anhoerung (fwd)



---------- Forwarded message ----------
Date: 04 Jul 2001 11:53:33 +0200
From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
To: swpat@ffii.org
Subject: C'T ueber Bundestags-Anhoerung

In der aktuellen C'T 2001#14 p.46 findet sich unter der Ueberschrift
"Zankapfelkompott --- Softwarepatentgegner und -befürworter vor
Bundestagsausschuss" ein Bericht von Richard Sietmann ueber die
Anhoerung vor dem Bundestag.

Den Inhalt kennen wir.

Leider macht Sietmann sich auch die unsägliche
"Ambivalenzbereich"-Grafik von Lutterbeck & Co samt deren tendenziöser
Terminologie ("computer-implementierte Erfindungen") zu eigen und
druckt sie in C'T groß ab.

Statt im Geiste des geltenden Rechts zu fragen:

        Sind computer-implementierbare Organisations- und Rechenregeln
        (= Programme für Datenverarbeitungsanlagen) Erfindungen im
        Sinne von Art 52 EPÜ (= technische Erfindungen)?
        Sollen sie es werden?

wird mit der Formulierung "computer-implementierbare Erfindungen"
suggeriert

(1) Rechenregeln seien Erfindungen
(2) In Hardware implementierte Rechenregeln seien selbstverständlich patentierbar
(3) Umstritten sei nur die Form der Implementierung

Alle drei impliziten Behauptungen sind falsch.  Wer sich besser
informieren will, lese folgende schlichten grafiklosen Texte:

        Kraßer 1986: Lehrbuch des Patentrechts
        http://swpat.ffii.org/vreji/papri/krasser86/

        Patentjurisprudenz auf Schleuderkurs: der Preis für die
        Aufweichung des Technikbegriffs
        http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/

oder komme zu unserem morgigen Seminar nach Stuttgart

        Die technische Erfindung 1986, heute und in Zukunft
        http://swpat.ffii.org/penmi/linuxtag-2001/

Offenbar muss der FFII sich bei der Verpackungsarbeit noch sehr
anstrengen.  Allerdings kann es auch Dinge geben, die man beim besten
Willen nicht grafisch veranschaulichen kann.

Ein Volk bekommt das Patentrecht, welches seinem Alphabetisierungsgrad
entspricht.  Leute wie Lutterbeck und Sietmann hätten die Chance, ein
wenig alphabetisieren zu helfen.  Dazu muss man eventuell gegen den
Strom schwimmen und beim Show-Erfolg ein paar Abstriche machen.  Was
einem kommerziellen Verlag natürlich schwerer zuzumuten ist als einem
Universitäts-Wissenschaftler.

Ein weiteres Problem des modernen Show-Geschäfts ist der Zwang zur
Überspitzung von Konfliktfeldern.

Sietmanns eingängliche Formulierung:

 "Für den .. (Bitkom) ist die Sache klar: Der Ausschluss des
  Patentschutzes für Computerprogramme ... müsse gestrichen werden."

verwechselt den Bitkom e.V. mit dessen Sprecherin, RA Dr. Kathrin
Bremer.  Frau Bremer holte sich offensichtlich in Eile Rat beim
Vorsitzenden des AK Gewerblicher Rechtsschutz von Bitkom,
IBM-Patentabteilungsleiter Fritz Teufel.  Ob der ganze in Bitkom
zusammengefasste Mittelstand tatenlos zusehen wird, wie hier
interessierte Kreise auf Kosten der deutschen Softwarebranche einen
Markt für ihresgleichen zu schaffen versuchen, bleibt noch abzuwarten.
Meines Wissens reicht die Opposition gegen Softwarepatente bis weit
in den Vorstand von Bitkom hinein.

--
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
80000 Stimmen gegen Logikpatente:            http://www.noepatents.org/



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